23차 독일연방의회 선거 개정법
Endgültige Sitzberechnung und Verteilung der Mandate bei der Bundestagswahl 2017
Einleitung
Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Die Umrechnung der Wählerstimmen in Bundestagssitze erfolgt in zwei Verteilungsstufen, welche jeweils wiederum zwei Rechenschritte beinhalten. Die gesetzgeberische Zielsetzung hinter dieser Regelung ist die Wahrung des Grundcharakters der Verhältniswahl. Im Ergebnis
soll jede Partei in etwa gleich viele Stimmen benötigen, um einen Sitz zu erhalten.
Im Folgenden sollen die beiden Verteilungsstufen kurz einführend dargestellt werden. Eine genaue Erläuterung der einzelnen Rechenschritte erfolgt bei den jeweiligen Tabellen (Tabellen 6.1 ff.).
1. Stufe:
In einem ersten Schritt werden für jedes Land im Verhältnis der dortigen deutschen Bevölkerung Sitzkontingente ermittelt. Hierbei
ist die Bedingung einzuhalten, dass insgesamt 598 Sitze zu vergeben sind.
Im zweiten Schritt erfolgt sodann die Verteilung der Sitzkontingente des jeweiligen Landes auf die Parteien entsprechend der Zahl
ihrer Zweitstimmen. Hierbei ist die Bedingung einzuhalten, dass die zuvor ermittelte Sitzkontingentzahl für jedes Land eingehalten wird.
Als Ergebnis der 1. Stufe wird für jede Partei das Maximum aus den nach Sitzkontingenten errechneten Sitzen und den gewonnenen Wahlkreissitzen gebildet. Diese Sitzzahl stellt die auf Bundesebene garantierte Mindestsitzzahl der jeweiligen Partei dar. Die
nicht mehr auf die Landeslisten anrechenbaren gewonnenen Wahlkreissitze, werden als Überhang bezeichnet.
2. Stufe:
In einem ersten Schritt werden die jeder Partei nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen zustehenden Sitze auf Bundesebene ermittelt.
Hierbei gilt außerdem die Bedingung, dass die nach der 1. Stufe garantierte Mindestsitzzahl zu erreichen ist. Die Einhaltung dieser Bedingungen führt in der Regel zu einer Erhöhung der Gesamtgröße des Bundestages.
Im zweiten Schritt erfolgt die Verteilung auf die Landeslisten der Parteien unter der Bedingung, dass zumindest die gewonnenen
Wahlkreissitze der jeweiligen Partei garantiert sind.
Bei der Verteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhalten
oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.
Divisorverfahren Sainte-Laguë/Schepers
Alle vier Rechenschritte werden mittels des Divisorverfahrens Sainte-Laguë/Schepers durchgeführt. Bei diesem Verfahren, auch Divisormethode mit Standardrundung genannt, wird die Anzahl der zu berücksichtigenden Deutschen Bevölkerung bzw. der Zweitstimmen durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, d. h.
bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet, bei einem Rest von genau gleich 0,5 entscheidet
das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.
Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmen.
Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich und damit rechtlich gleichwertig sind, nämlich das Höchstzahlverfahren, das Rangmaßzahlverfahren und das Iterative Verfahren. Der Gesetzgeber hat sich bei der Berechnung
für letztgenanntes Verfahren entschieden.
Bei der Suche nach einem passenden Divisor wird zunächst ein Anfangsdivisor ermittelt. Führt die Sitzverteilung mit diesem Anfangsdivisor in Summe zu mehr Sitzen als die zu verteilende Gesamtsitzzahl, muss der Divisor heraufgesetzt werden. Andernfalls ist ein
niedrigerer Divisor erforderlich. Das Resultat der Berechnungen ist eine Divisorspanne, d. h. ein Intervall, aus dem jeder Wert zu der
erforderlichen Gesamtsitzzahl führt. Für den endgültigen Divisor wird ein möglichst glatter Wert aus diesem Intervall gewählt.
Die Ermittlung des Divisors wird für jeden Rechengang in den Tabellen 6.2 ff. dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die
Werte in den Berechnungstabellen auf die dritte Dezimalstelle gerundet, gerechnet wurde jedoch mit ungerundeten Werten
6 Endgültige Sitzberechnung und Verteilung der Mandate bei der Bundestagswahl 2017
6.1 Sitzberechnung
6.1.1 1. Oberverteilung: Ermittlung der Sitzkontingente der Länder nach Bevölkerungszahl
In der Oberverteilung der ersten Stufe werden für jedes Land Sitzkontingente ermittelt, indem die Gesamtzahl der Sitze nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers den Ländern nach
deren Anteil an der Deutschen Bevölkerung zugeordnet wird. Hierzu wird die Deutsche Bevölkerung jedes Bundeslandes durch einen Divisor geteilt und das so ermittelte Ergebnis
kaufmännisch gerundet. Der Divisor ist so zu wählen, dass die Summe aller Sitze die Gesamtsitzzahl von 598 nicht übersteigt. Die einzelnen Schritte zur Ermittlung des endgültigen
Divisors finden Sie in Tabelle 6.2.1.
Deutsche Bevölkerung am 30.06.2016: 73.377.332
Zu verteilende Sitze: 598
Anfangsdivisor: 73.377.332 : 598 = 122.704,569
Bei der Berechnung mit dem Anfangsdivisor würden insgesamt 597 statt 598 Sitze auf die Länder entfallen. Deshalb ist der Divisor herabzusetzen.
Mögliche Divisorspanne: > 122.609,771 und <= 122.653,641
Ausgewählter Divisor: 122.650
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